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Forum: German Forum

Topic: Musik flat ????? - Page: 4

This part of topic is old and might contain outdated or incorrect information

Ich habe mir mal einen einmonatigen Testzugang bei BPM Supreme gegönnt. Nach den ganzen Diskussionen ob das jetzt in Deutschland legal ist oder nicht bin ich zwar immer noch am Grübeln, mein Problem ist aber gerade ein anderes:
Wenn ich z.B. eine MP3 Datei in der Tracklist anzeigen lasse kommt die Datei mit einer BPM Info daher, ohne dass der Track zuvor in das Deck geladen oder die BPM`s gescannt wurden. Lade ich dann diesen Track erstmalig in ein Deck erhalte ich nach dem Scan eine ganz andere BPM Wert als in der Trackinfo steht. Muss ich jetzt die ( richtigen) BPM´s alle von Hand nachtragen, da sich der Wert nicht entsprechend automatisch korrigiert ?
 

Gibt es erfahrungen von den kollegen die das abo neu abgeschlossen haben?
Loht es sich? ich habe in nem us forum was von sch... Qualität gelesen.



 

Quali ist gut ....in der Regel 320 kBit/s.... und das Abo ist monatlich kündbar...
 

Was die Qualität angeht isses Top 320er Mp3,
Die BPM´s, wollen wir ehrlich sein....bei manchen Beats haben fast alle Programme (auch VDJ) Probleme (wenns extrem langsam oder extrem schnell ist so ab 150bpm).
Denke auf die BPM sollte man sich nie 100% verlassen, aber das passiert ja nur wenn man "blind-sync-mixing" betreibt..
Und wer weiss womit BPM-Supreme das macht..immer fein auf die Ohren verlassen und alles wird gut :)

LG
Thomas
 

ich hätt gemeint es wär illegal O.o ?


Gruß
chrisXD
 

BPMsurpreme ist ja quasi ein amerikanischer DJ/VJ-Pool der auch amerikanischem Recht unterliegt. Inwiefern der nun illegal für uns in Deutschland ist, wird hier auch kein GEMA-Angestellter prüfen können !

In erster Linie ist wichtig, daß für die jeweilige Veranstaltung die GEMA-Gebühren, mit dem optionalen 'Bonbon' zum aufführen von Musikstücken von gebrannten Tonträgern / vom Computer, entrichtet werden.
Ist dies der Fall, tritt niemand an dein Pult und fragt dich nach der Herkunft deines Musikarchivs ;o)

"Kontrollen" der GEMA erfolgen in der Regel bei Nicht-Zahlung oder "verdächtigerweise" geringer Zahlungen (wenn zum Beispiel in einer Disse mit 7 Dancefloors und 14 DJs nur der "Grundkurs" bezahlt wird ;)
 

X1LoVeR wrote :

In erster Linie ist wichtig, daß für die jeweilige Veranstaltung die GEMA-Gebühren, mit dem optionalen 'Bonbon' zum aufführen von Musikstücken von gebrannten Tonträgern / vom Computer, entrichtet werden.
Ist dies der Fall, tritt niemand an dein Pult und fragt dich nach der Herkunft deines Musikarchivs ;o)

"Kontrollen" der GEMA erfolgen in der Regel bei Nicht-Zahlung oder "verdächtigerweise" geringer Zahlungen (wenn zum Beispiel in einer Disse mit 7 Dancefloors und 14 DJs nur der "Grundkurs" bezahlt wird ;)


Hm, ob das so richtig ist? Ich wurde bereits 2 x in Hannoveraner Discos auf Originale CD´s geprüft, obwohl ich sehr genau weiss, das die das "zus. Bonbon" zahlen. Zu dem Zeitpunkt (etwas her...) habe ich noch ausschliesslich mit CD´s und Vinyls aufgelegt. Heute hätte ich auch nur MP3s dabei, da gab´s aber noch keine Kontrolle. Aber die Zusatzzahlung der Discos gibts ja schon länger!

 

DJFrankyP wrote :
..., obwohl ich sehr genau weiss, das die das "zus. Bonbon" zahlen. ...


Genau das is aber meist der Grund, wieso die überhaupt sich die Mühe machen !
Was wollen die rechtlich (vor allem vor Ort bei laufender VA) machen ? Polizei rufen ? Laptop beschlagnahmen, was sie rechtlich garnicht dürfen !
Ausserdem, dein Rechner ist privat ! Wenn die bei Dir zu hause klingeln würden, würdest Du sie reinlassen um auf den Läppi zu gucken !?
Ohne Polizei und richterlichem Durchsuchungsbeschluß geht da schonmal nix. Und Läppi zumachen und "Aus die Maus" geht ja auch nich so ohne weiteres.
Also ich weiß auch nich ..... und die nämlich auch nich ! Was soll denn sein, wenn ich nun bemustert werde, in etlichen Pools registriert bin, usw. :o)
 

Seit ich mit Lappi arbeite, kam noch nie wer an. War noch zu CD/Vinyl-Zeiten. Habe beide (einmal Frau, einmal Mann) nur gefragt: "Sie haben nur Originale-CD´s?" ich zog ne handvoll raus, zeigte die, dann gingen sie wieder :-)
von eoiner Kontrolle neueren Datums habe ich allerdings auch nie wieder gehört von einem Kollegen. Nur einmal wurde vor ca. 1,5 Jahren von so einem GEMA-Menschen bei einem Kollegen geschaut, ob er eine Lizenz für seine Software (war VDJ!) hat. Das fand ich witzig^^ Ach ja, hatte er :-)
 

Hmmm, unter Strich heisst das dann, dass eigentlich keine dieser Plattformen (BPM / Usenext) Legal sind (zumindest bei uns in Deutschland)!
Wie ist das denn auf "privaten" Veranstaltungen?
Beispiel:
Mein Kumpel feiert seinen Geburtstag und macht eine Party. Ich lege mit MP3 auf.
Gema??? Prüfung der Rechte für die Musik???
Gab galube ich schon mal einen Eintrag, wo "gesagt" wurde, dass dieses auf einer Privat-Feier nicht zum tragen kommt, aber stimmt das auch?
 

Man muss generell Unterscheiden:
1. Habe ich die Musik legal erworden ? Wenn ja hat der Musiker/ Urheber durch den Erwerb der CD sein Geld ordnungsgemäß bekommen, und ich darf diese Musik privat hören.
2. Wenn ich legal erworbene Musik öffentlich Aufführe muss ich Gema Gebühren bezahlen, damit ich sie öffentlich spielen darf.
3. Was ist öffentlich und was ist privat ? Hierzu die GEMA:

„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind.

Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht.

Und der Link dazu:
„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind.

Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht.

 

Danke für die schnelle Antwort!
Hoffe ich verstehe das jetzt richtig :-)
Findet die Feier zu Hause im Partykeller statt ist alles im grünen Bereich!
Mietet sich mein Freund aber einen Raum, da er keinen Keller hat, befinden wir uns schon im gelben Bereich und wenn dann auch noch Leute kommen, die er nicht kennt, dann bin ich im roten Bereich, oder??
Ahhhh, dass macht mich noch verrückt ... naja, sind ja auch bei den irren DJ´s ... hahaha
 

Die Location ist eigentlich egal.
Wenn der Veranstalter alle Gäste persönlich kennt, befreundet oder Verwandt mit Ihnen ist , handelt es sich um eine Private Feier.
D.h kennt er alle Leute persönlich mit denen er zusammen Musik hören will, ist es Privat. ( Blöde Formulierung aber ich glaub das trifft es am besten) Die Musik muss trotzdem legal erworben sein, ob Privatefeier oder nicht.
 

roBroY09 wrote :
Die Musik muss trotzdem legal erworben sein, ob Privatefeier oder nicht.

Tja, und da sind wir wieder am Anfang ... was ist legal und was nicht!
Never Ending Strory!

Wünsche Euch allen noch eine angenehme Nacht, morgen geht´s wieder früh raus!

 

Ich glaub da sind bestimmte Faktoren ausschlaggebend,
bei einer Hochzeit hat glaub 2009 mal die Gema geklagt gegen einen Wirt, da ca. 800 Leute auf der Hochzeit bei ihm zu Gast waren.

Laut Gericht war dies aber eine Privat Party, da:

Persönliche Einladungen an alle verteilt wurden.
Jeder Gast persönlich von den Brautleuten begrüßt wurden.
Die Gäste sich untereinander kannten und ein gemeinsames soziales Umfeld zueinander hatten. (so oder so ähnlich war es)

Somit müsste auch jeder Privat Party die man feiert ja auch drunter fallen, egal wo sie stattfindet, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind.
 

BeatMusic wrote :
roBroY09 wrote :
Die Musik muss trotzdem legal erworben sein, ob Privatefeier oder nicht.

Tja, und da sind wir wieder am Anfang ... was ist legal und was nicht!
Never Ending Strory!

Wünsche Euch allen noch eine angenehme Nacht, morgen geht´s wieder früh raus!



Legal ist, Amazon, iTunes, gekaufte CD's, Promos, Beatport und weitere legale Downloadportale.
 

nuky wrote :
Ich glaub da sind bestimmte Faktoren ausschlaggebend,
bei einer Hochzeit hat glaub 2009 mal die Gema geklagt gegen einen Wirt, da ca. 800 Leute auf der Hochzeit bei ihm zu Gast waren.

Laut Gericht war dies aber eine Privat Party, da:

Persönliche Einladungen an alle verteilt wurden.
Jeder Gast persönlich von den Brautleuten begrüßt wurden.
Die Gäste sich untereinander kannten und ein gemeinsames soziales Umfeld zueinander hatten. (so oder so ähnlich war es)

Somit müsste auch jeder Privat Party die man feiert ja auch drunter fallen, egal wo sie stattfindet, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind.


Der Fall:

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bochum_65-C-40308_GEMA-hat-keinen-Gebuehrenanspruch-wegen-Live-Musik-auf-Familienfeiern.news7769.htm

Und hier das Urteil:

http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_054.pdf


Man beachte auch, dass die Hochzeit 2006 statt fand. Das Urteil aber erst 2009 gesprochen wurde.
Und dabei ging es "nur" um 262,47 Euro GEMA. Im Vergleich zu einer Hochzeit dieser Größenordnung Peanuts.
Man brauch also einen langen Atem und ich denke genau das nutzt die GEMA vielleicht auch aus.
 

Das ist ja mal ein interessanten Urteil ! Wenn das Schule macht wird es für die Gema eng.

Stellt Euch mal vor alle Clubs machen einen Verein auf und halten dann Mitgliederversammlungen mit gleichzeitiger Musikwiedergabe ab ;-)

Gruß, Heiko
 

jakovski wrote :
Das ist ja mal ein interessanten Urteil ! Wenn das Schule macht wird es für die Gema eng.

Stellt Euch mal vor alle Clubs machen einen Verein auf und halten dann Mitgliederversammlungen mit gleichzeitiger Musikwiedergabe ab ;-)

Gruß, Heiko



Dann wird man an der Türe gleich mit "Heute nur für Mitglieder, ach du willst auch Mitglied werden =)" angesprochen.

Aber HochzeitsDj's müssen da wengistens keinen Kopf mehr machen.


Und ob die Gema nochmal dagegen sowas klagt? Wenn sie schon mal Verloren hat in so einem Fall, dann wird das denk ich auch schneller gehen.
 

nuky wrote :
jakovski wrote :
Das ist ja mal ein interessanten Urteil ! Wenn das Schule macht wird es für die Gema eng.

Stellt Euch mal vor alle Clubs machen einen Verein auf und halten dann Mitgliederversammlungen mit gleichzeitiger Musikwiedergabe ab ;-)

Gruß, Heiko



Dann wird man an der Türe gleich mit "Heute nur für Mitglieder, ach du willst auch Mitglied werden =)" angesprochen.

Aber HochzeitsDj's müssen da wengistens keinen Kopf mehr machen.


Und ob die Gema nochmal dagegen sowas klagt? Wenn sie schon mal Verloren hat in so einem Fall, dann wird das denk ich auch schneller gehen.


Denke ich nicht.
In dem Urteil wird ja auch Bezug auf ein anderes Urteil genommen.
Was da drin steht weiß ich nicht, aber ich denke mir, dass bei der schwammingen Definition von privater und öffentlicher Veranstaltung
jeder Fall einzeln zu Prüfen ist. Da die Umstände ja nie gleich sind.
 

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