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Forum: German Forum

Topic: Rechtliche frage zum urheberrecht - Page: 4

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dj-micPRO InfinityMember since 2007
jetzt noch mal für mich, langsam zum Mitschreiben.

Trete demnächst als Veranstalter auf, öffentliche VA´s mit 100-300 Pers. Eintritt wird genommen. GEMA ist klar, VA muß angemeldet werden, Preis richtet sich nach größe des Saales und em Eintrittspreis.

Da ich auch mp3 spielen werde, 60% Aufschlag für die GEMA, soweit so gut.

Urheberrecht:
Was muss ich zwingend beachten?
Orginal Datenträger
Bei mp´3 den Nachweis des Orginal´s
- oder wie eine Freigabe
(z.B casa-musica: "6.3 Darüber hinaus ist das Abspielen der Musikdownloads in Tanzschulen, Tanzsportvereinen oder sonstiger in Zusammenhang mit Musik betriebenen Veranstaltungen gestattet. Die Songs können daher zu Unterrichts-, Trainings-, Turnier-, und Unterhaltungszwecken genutzt werden.")

Noch was?
 

Posted Sat 07 Jan 12 @ 3:33 am
Hallo dj mic!

Das aufführen mit MP3 darfs du mit deinem Tarif,wenn du ihn so angemeldet hast ,allerdings musst du Nachweisen können woher die MP3 kommen,sprich kopiert/gerippt von deinen originalen Vinys, CD`s,MD,etc. Tonträgern die in deinem Besitz sind,oder von wo du sie gedownloaded und gekauft hast:
(z.b.Amazon,Itunes,Beatport die MP3 Rechnung von jeden einzelnen Titel vom Kauf aufheben)
Wenn du das nicht nachweisen kannst und sie würden Dich kontrollieren dann könnten se annehmen,
das es illegale gedownloadete MP3 sind.
Mit der Rechnung hast du ja einen beweis in der Hand das du sie offiziell gekauft hast


mfg,vlnjacki



 

Posted Sat 07 Jan 12 @ 4:50 am


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