Sign In:     


Forum: German Forum

Topic: Lizenzübertragung Ebay - Page: 1

This part of topic is old and might contain outdated or incorrect information

Hallo
ein Freund von mir fragte mich Gestern wegen eines Kaufes einer bereits Lizenzierten Pro Version die Ihm Angeboten worden sei.
Ist das Legal ?? auf was muss er achten
Kann er wenn die Version bereits auf einen anderen User Registriert ist die vollen Rechte vom Verkäufer abkaufen ??

Gruss Andi


 

Posted Tue 28 Jan 14 @ 5:27 am
Ist nicht erlaubt.
Da die Version "Personalisiert" ist (und laut EULA)
So wird aus ner legalen Version eine Illegale ;)
LG
Thomas
 

Ich versuche das nochmal ganz einfach zu erklären.....

VDJ ist keine Ware die mann erwirbt - es wird ein Lizenzvertrag zwischen Atomix und einem Menschen geschlossen - hierbei werden diesem Mensch die Nutzungsrechte eingeräumt.

Du kannst das mit einem Mietvertrag vergleichen - Du erwirbst die Nutzungsrechte am Wohnraum währen dieser immer noch dem Vermieter gehört.

Würde glaube ich keiner auf die Idee kommen seinen Mietvertrag bei eBay zu versteigern - oder ?

Gruß, Heiko
 

grad noch mal bitte

....wenn ich allerdings einen Nachmieter habe geht der Vertrag dann doch an den über ...oder ??

Die Version wird dann künftig nur über eine mail adresse geführt bzw. nach verkauf auf den neuen nutzer geändert.

somit wäre der vertrag zwischen atomix und dem neuen nutzer doch legal oder ?

 

In dem Fall wird ja ein neuer Vertrag gemacht. Das sollte auch nur Beispiel sein ;-)

Lies Dich mal zum Thema Lizenzvertrag ein - der ist nicht übertragbar - steht auch explizit so in den AGBs.

Gruß, Heiko
 

dann kann ich sie ja garnicht vererben, wenn ich in die hölle komme...
 

aber ist es nicht möglich zumindest nach deutschem Recht mit gebrauchter Software also auch Lizensen zu Handeln?

beissen sich da nicht grade auch Oracle und Microsoft die Zähne am deutsch Recht aus?

(und gab es nicht auch schon hier mal die Übertragung von Lizensen inkl. account?)
 

Nicht schon wieder mit dem Thema... Siehe Nummer [3] und die EULA.


PS: Jegliche Topic's die wieder damit anfangen das es nicht Rechtens ist etc., werden wir solange schließen, bis endlich einer von den Schlaumeiern das Gegenteil vor Gericht erwirkt hat oder Atomix eine andere Vorgehensweise vorgegeben hat!


[1] Controller mit LE oder einer VDJ CD Version ist nicht innerhalb eines accounts registriert

Natürlich darf der Controller vom Besitzer incl. VDJ LE CD bzw. die CD Version verkauft werden.
Der neue Besitzer kann sich dann registrieren und alle Vorteile der Registrierung nutzen.

Verbilligtes Upgrade auf die Pro Full, Zugriff auf das Lizenz Download Center, Zugriff gemäß Lizenz auf die Plugins Download Sektion ……..
PS:Voraussetzung für das verbilligte Upgrade auf die Pro Full ist aber, das der Vorbesitzer dieses nicht schon in Anspruch genommen hat, da dieses auch ohne Registrierung möglich ist!

Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!


[2] Controller mit LE oder einer VDJ CD Version ist bereits innerhalb eines accounts registriert

Natürlich darf der Controller vom Besitzer incl. VDJ LE CD bzw. die CD Version verkauft werden, allerdings kann der neue Besitzer die LE Version nicht mehr registrieren und so Zugriff auf die Updates im Download Center bzw. die Plugins Download Sektion bekommen.

Allerdings könnte er die Lizenz zum verbilligten Upgrade auf die Pro Full verwenden, sofern der Vorbesitzer dieses nicht schon in Anspruch genommen hat.

Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!


[3]Download Version Broadcaster, Pro Basic & Pro Pro Full

Hier gibt es gar nichts zu deuten, ein Verkauf ist nicht zulässig!

Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!


Gruss Mike
 

gbeul wrote :
aber ist es nicht möglich zumindest nach deutschem Recht mit gebrauchter Software also auch Lizensen zu Handeln?

beissen sich da nicht grade auch Oracle und Microsoft die Zähne am deutsch Recht aus?

(und gab es nicht auch schon hier mal die Übertragung von Lizensen inkl. account?)


Nach Deutschem Recht bzw. EU Recht vermutlich aber da bei Atomix der Lizenzvertrag nach US Recht in den USA geschlossen wird nicht.

Bei MS und Oracle ist das etwas anders da hier die Software in Deutschland von einer Deutschen Niederlassung aber mit US Lizenzvertrag verkauft wurde und das wurde meines Wissens vom EU Gesetz als nicht zuässig/unwirksam geurteilt wurde.

Gruß, Heiko
 

was mich mal interessieren würde. gesetzt des falles was ja irgendwann zutreffen wird und absolut niemand drumherum kommt. todesfall und erbrecht? das gibt es auch in der usa ...

was sagt den atomix dazu ???


kommt mir gerade mal so im sinn.


 

dj massi wrote :
dann kann ich sie ja garnicht vererben, wenn ich in die hölle komme...


vollkommen überlesen . aber das ist eine gute frage :-D
 

Keine Ahnung wie das gehandhabt wird. Lizenzrechte sind ja nicht erblich aber ich glaube nicht das es da ein Problem geben würde. Bei entsprechendem Nachweis würde ich mich im Zweifel selber darum kümmern.

Gruß, Heiko
 

djmatzeb wrote :
was mich mal interessieren würde. gesetzt des falles was ja irgendwann zutreffen wird und absolut niemand drumherum kommt. todesfall und erbrecht? das gibt es auch in der usa ...

was sagt den atomix dazu ???


kommt mir gerade mal so im sinn.




Wenn ich in 60 Jahren vor die Hunde geh, werden die DJs die Boxen mental mit ihren gehirnströmen ansteuern und spielen was sie sich grad vorstellen... Da gibts glaub ich kein VDJ mehr :D
 

MYousicFuze wrote :
...werden die DJs die Boxen mental mit ihren gehirnströmen ansteuern und spielen was sie sich grad vorstellen...

Das war nicht fein, jetzt hast du schon Funktionen von VDJ V20 verraten und nimmst mir die ganze Vorfreude!
 

anachronX wrote :
MYousicFuze wrote :
...werden die DJs die Boxen mental mit ihren gehirnströmen ansteuern und spielen was sie sich grad vorstellen...

Das war nicht fein, jetzt hast du schon Funktionen von VDJ V20 verraten und nimmst mir die ganze Vorfreude!


Steht schon Releasedate für V20 fest? *gg*
 

Vielen Dank für die doch teilweise recht hilfreichen Anmerkungen ....... :-)

Werds an meinen Kumpel weiter leiten......


Gruss Andi
 

Sorry Djan7 aber das musste mal gesagt werden, wenn hier jetzt schon philosophiert wird was in 50 Jahren mit den Lizenzen passiert :D
Und auch sorry für den Spoiler an die anderen :D
 

naja ..... kann jeden schneller treffen als man denkt . muss ja nicht erst in 50 jahren sein ....ich wäre dann 87. glaube nicht das ich da noch auflege :-D

und ausserdem kann mann auch vererben ohne gleich in die jagdgründe einzugehen ;-)
 

also.... da glaub, keiner die lizenz verkaufen möchte, bei dem gutem programm kommt er doch nicht umher diese mit abzutreten, wenn er den kontroller, wo zum beispiel ich mir gebraucht den resident dj kontrol 3 von electronic star kaufe, im paket enthalten, war die auf den kobtroller abgestimmte virtual dj le 7 software (ok, hab´s noch nicht weiter begutachtet, kenn´s aber von anderen le´s, positives peispiel sind die reloop´s..). ich glaub, da sich keiner die eula durchließt und mit dem akzeptieren der ms-eula im glauben, man verkaufe irgendwo am ende seine seele und mit sicherheit bei einer apple-eula dies der fall, können unsre seelen eh nicht mehr unter der hölle landen. aber mal im ernst. macht es sinn, wenn ich beispielsweise den beatmix verkaufe und mir ´nen native instruments oder allen & heath hole, daß ich die abgestimmte le version mit der beatmix-oberfläche behalte?
wenn ihr vielleicht mal ehrlich zu euch selbst seid...
denn 1. bei den hochwertigen, oberpreisigen kontrollern ist wenn, eh ne virtual dj pro version dabei (..sollte zumindest..), wie mal das serato oder traktor gewesen war (..ich glaub, die haben auch etwas "eingeschnitten"..) mit fertigen maps der jeweiligen kontrollern... und wie bitte soll ich dann die beiden mitten-regler der a&h xone pulte in meiner virtual dj le version, die nicht verkauft werden darf.. abgebildet sein und ich vermute, dann so einfach den passenden skin für eine a&h konsole den ich dann in meiner 7er le version intigrieren kann, geht vielleicht auch nicht so gut...
ok, dummheit schützt vor dummheit nicht, steht bestimmt in der eula alles drinne, aber mal rein hypotethisch und ich verliere nie wieder ein wort darüber, wenn euch reinens gewissens ein aus diesen gedanken kommenden einfach nicht überkommt, der da wäre, eine gewisse gewollte absicht könnte dahinter stecken, daß es bewust so sein soll, daß, wenn jemand seinen preisgünstigeren controller verkauft, damit di le-software "aubgeschaltet" wird zwecks nichtübertragbarkeit der lizens und der neue besitzer eines gebrauchten preisgünstigen kontrollers darf dann erneut rappen bei einem upgrade auf eine spätere pro... was bei (..ok, native braucht da was länger..) anderen wie ableton, steinberg, ja selbst bei logic funktioniert, allesamt den asnspruch erliegen, das dies eher nur bei der vermeintlichen pro, bzw. vollversion überhaupt lizensübertragbar wird....
die einsteigen im low-budget bereich, die da wo kaufen, die resident dj kontrol 3 will auch erstmal mit der abgestimmten le version einsteigen, denn auch das ist ja eingentlich top...
und ´ne kleine andere sache beim nichtlesen der eule, auch da wieder bitte eine antwort reinstem gewissen zugrundeliegend, wurden wir nicht daraufhin insbesondere von ms meister gates himself, indoktriniert, daß ein windows immer nur mit dem pc in verbindung geht, bzw. legal wäre? und bitte, könnte sich auch nicht einer von euch vorstellen, daß ohne die eula zu lesen im glauben ist, die dazugehörigeige le-software geht und darf auch nur mit diesem einen kontroller in verbindung gehen? verkauf ich diesen, darf ich die software nicht mehr nutzen... so einfach ist das, denn das haben wir in sachwen besitz, lizens, erwerb, rechtszugehörigkeit usw. gelernt..
also wird jeder neukäüfer eines kontrollers mit einer le version die eula nicht durchlesen (..da stimmts wirklich..) mit reinstem gewissen am glauben, die auf den kontroller abgestimmte virtual dj le version geht und darf auch nur mit diesem genutzt werden, d.h. wie beim rechner, kauf ich einen einen komplett neuen, muß ich haben komplett neu windows-lizens, punkt....
juristisch einwandfrei, werdet auch ihr (..da könnt ihr antworten, was ihr wollt, folgend stehend, sah ihr es genauso..) immer wieder mal, gerade zu xp-zwangsaktivierungsversuchs-zeiten, gedacht haben, das mit den lizenzen und neuem rechnern mit naja zwangsaktivierung doch leicht etwas mit der den mehrstelligen zahlen-tättos, die bei denen ohne eigenen staat, eingraviert wurden, was letztendlich dort aus der sichtweise der nazis effizient war (..hätte man damals schon den scan-code gehabt, wär das thema heute eh durch..) in einer ähnlichkeit, die natürlich ungewollt und harmlos ist, weil nur zufällig, trotzdem sowas mit einherschwingt in sachen überwachung, fremdbestimmung usw... und wenn ich mir einen komplett-rechner mit windows (..wo auch ein gewisser aufpreis sich bestimmt rausrechnen lässt) kaufe, ich mich damit schwer tue, bei einem neuem rechner, unabhängig des juristisch einwandfreiem rechts, ich mein, nach bestem wissen und geswissens handeldem moralischem und ethisch einwandfreiem rechtsempfinden irgendwo ein krggg oder ggrkk beim flow kommt... und das wird auch bei euch nicht anders gewesen sein....
..und wenn ich, ohne die eula zu lesen irgendwann einmal mein kontroller verkaufe, ich mich gezwungen sehe, die dazugehörige software mit zu geben, die auf den kontroller abgestimmte (..und in meine glauben bur den kontrollerhin lizensierte..) software mitzugeben, womit in gleichem atemzug, die daseinsberechtigung einer später upgegradeten pro version sich vollends erledigt, da dem upgrade den berechtigtem grund eines pro-upgrade mit dem kontroller "entfliegt", wo ich dann zwei möglichkeiten hätte (..denn nutzen darf ich die pro-version ab dem gebrauchtverkaufsdatum ja nicht mehr..).. 1. ich freu mich, das der sack von gebrauchtkäufer pech hat ich das upgrade nehme und dekadent entferne, ohne das es einen weiteren nutzen für jemand bringt und mit dem kontroller-verkauf auch mir nicht mehr oder 2. jo, ich hab das upgrade auf die pro bezahlt, diese wiederum ja uach nur in verbindung mit diesem kontroller geht, aufgrund der upgrade zugrunde liegende, beim neukauf eines kontrollers, bei liegende, auf den kontroller abgestimmte virtual dj le software....
dies würd doch so herum doch eher sinn machen, bzw. alle eula-nichtlesende personen sich bei allem anderen wo irgendwelche metall-plastik-platinen-regler-chips-usw-zusammen gebackende "echte" existiesterende sachen eben leider nur mit einer virtuellen aus bits&bytes bestehende ansammlung von codes das erst möglich macht, was ich mit der zusammengebackenen sache machen will, gehen auch so wie oben bereits deutlich genannt, von nix anderme aus, als wie oben genannt...
muß nicht, aber könnte man da auch nicht ansatzweise einen mitschwingenden hauch von kalkulierter sicherheit der eula-schreibenden dabei war, und zwar, da die vollocken eh nicht die eula lesen, können wir manipulativ es ebenso andersherum lizensierend auf den markt schmeissen, wo die vollocken nicht raffen das nur eine person, die sich irgendwann einmal ein pro-upgrade kauft, sich beim verkauf eines kontrollers oder selbst kostenfreien weitergabe alt und neubesitzer einfach die a-karte haben... ähnlich dem ehrlichen original blueray und dvd käufer, der das recht hat nicht nur bei sich mit seiner freundin "schlaflos in seattle" oder "titanic" anschaut, da wie gesagt, vorher gekauft, rein theoretisch ich ja die dvd´s meiner perle geben darf, damit sie diese bei sich zuhause guckt, vielmehr noch darf ich auch sie kopieren die beiden filme (..will ja nicht meine originalen abgeben, bzw. verleihen wollen..) ich aber dann nicht kopieren kann, sollte eben diese dvd mit einem kopierschutz geschützt sein, ich nicht doppelt gedummelt werd? 1. durch den viel hören ptreis und 2. mei uhreigenes recht wird damit doch untergraben (..oder habt ihr noch nie mit anderen einen filmeabend gemacht, wo jeder ein paar dvd´s in die runde schmeißt und gemeinschaftlich den abend guckend genießt?)
und nun weiter dem pro-upgrade, nicht nur mir (..bestimmt käme es bei den euren vielleicht k.a. bei apple-produkten vielleicht auch mal..) käme der gedanke, wenn ich meinen kontroller verkaufe entweder weil kohle für nutten und koks brauche, mit einem richtigem aufrüsten will oder einfach nur dies hobby als hobby aufgeben möchte... in allen fällenseh ich mich als besitzer mit einer für mich unnutzbaren virtual dj pro version auch als solchen, wo ohne auflegen zu wollen ich auch keine dj-software brauche, ähnlich tät ich mir keine gitarre kaufen mit dem wissen, will ich ja eh niemals darauf spielen lernen werde, was auch ihr nicht verschweigen könnt, mehr als unsinnig wäre...
..aber gekauft ist gekauft, litzensiert ist lizensiert, also, machts doch erst recht am meißten sinn dies ins paket zu schmeissen, wenn ich z.b. verkaufe, entweder mit kleinem aufpreis oder nur so als pro-bono (..den so teuer ist ja das pro-upgrade ja auch nicht..) mit in die kiste hineinpacke und ob´s, wenn oder wann der neubesitzer was mit seiner als obulus ansehende pro-versionsmöglichkeit macht, dem neubesitzer nur allein zu entscheiden sei,... entscheidend wäre doxch, daß er eben die pro-version alleine eh nicht verkaufen dürfte, da ein besitzer der pro-version ja eben micht das recht hätte, diese zu benutzen...

usw. ich will mal auch ende machen und ihr habt recht, damit, daß man als programmierer oder eigner mit reinem gewissen nicht wissen kann was lizen-upfuck aller aplle oder microsoft bedeuten kann und in reinem verständnis keine lizenweitergabe in verbindung mit der hardware möglich sei, da muß man auch nicht darauf kommen als eigner der software, daß so oder so, jeder neu bezahlen muß für ein pro-upgrade, aber wenn ich doch einen rechner mit windows kaufe und wenn ich dann wann mal den rechner verkaufe ohne dieser vorhandenen und lizenzbezahlten windowsversion, hätt ich doch eh kein nutzen nutzen mehr von, außer in mißgönne es dem gebrauchtkäufer meines alten rechner dies einfach (..gut, man könnte ein schönes bändchen um die windows-dvd schnuüren, eine seite vollverkratze und mit einer reißzwecke an die decke nageln, bis man davon ganz viele hätte..) und sag mir (..in gedanken undnicht zu ihm..), "du dummer esel, nur weil ich einst ein vielleicht noch dummerer esel war, mach ich dich wohlwollend ohne deines wissens auch zu einem esel"....
die letzteren beide punkte träfen ja eher nur bei böswilligen und oder durchgeknallten verwirrten menschen zu, denen ich mich versuche gänzlich zu entziehen, da gegen dem überalles über uns arbeitet, wären auf jeden fall die einzig legitimierbaren gründen für das einbehalten einer pro version, bzw. der doppelt gedummelte esel der bei hobbyaufgabe des d-seins nicht nur den schaden hat, da der gebrauchtpreis sich niemals rechnet, da man bei einer aufgabe eher das dingen wenig gebraucht hat, wie einen ffetten neuen jaguar zu kaufen, welche nach 10-15 jahrne egal mit 1 millionen kilomete oder nur mizt echten 52 gefahrenen, beide karren sind irgendwas ziwschen 1,5 und 2,5 tausend euro zu haben... wieder bei der pro pro version ankommend, nicht nur der neubesitzer, sondern der alte esel wird damit doppelt gedummelt, da er irgendwann mal das upgrade auch bezahlte...

mfg..
 

...sorry euch allen für die schlechte tüte deutsch, kaufe mir morgen beim linguisten eine gute pro-tüte deutsch, versprochen... und die angesprochenen personen, da wo man denken könnte "meint immer wieder die virtual-dj leute damit", ja ist auch so... und nochmals zur der als vermieter besitzenden wohnung, mit der ich mach kann was ich will, ich kann sie vermieten oder auch nicht, kann woanders wohnen und keiner nutzt sie, auch wenn´s dann eher sinnlos, dann ist´s so.....
aber wenn in laufe der jahre die eigenttümergemeinschafft in einem aus eigentumswohnungen bestehendem haus diverse erneuerungen, sei es grillplatz im garten, bessere heizung, neu verklinkert oder einem extra eingebauten aufzuges, was davon bleibt mir, wenn ich die eigentumswohnung verkaufe, kann, muß aber nicht wertsteigernd sich auf den preis auswirken ebens wie ich damit auch das woh- und bleiberecht der wohnung abtrete...

kleines gedankenspielchen zum schluss als friedliches nicht vereinbarkeit der sichtweisen jener käufer und deren verkäufer..
 

95%