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Forum: German Forum

Topic: Verwirrende Aussage der GEMA

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infoPRO InfinityMember since 2019
Hallo Kollegen,

seit einigen Jahren gibt es ja den VR-Ö Tarif. Dieser lizensiert die angefertigten Kopien für die öffentliche Nutzung.

Vor dieser Regelung lag es einzig am Veranstalter, die Gebühren für eine öffentliche Nutzung zu bezahlen. Jetzt müssen, für die öffentliche Wiedergabe, also DJ und Veranstalter zahlen.

Heute habe ich mit einem Mitarbeiter der GEMA telefoniert: ich habe zuerst gefragt wie lange aktuell die Bearbeitung eines solchen Formulare dauert und ob man die Musik dann öffentlich wiedergeben darf, auch wenn der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist.

Seine Antwort: grundsätzlich ist es für den DJ egal, ob die Musik lizensiert ist oder nicht. Der einzige Sinn dieses Tarifs ist, dem Auftraggeber zu zeigen das man seine Musik lizensiert hat und bei dem Event dann die Lizenznummer des DJs eingetragen wird um die GEMA-Gebühren des Veranstalters zu senken.

Das kommt mir reichlich komisch vor, zumal auch auf der Homepage etwas anderes steht:
"Ja, ein DJ muss Lizenzzahlungen an die GEMA entrichten, sofern er Vervielfältigungen bzw. Kopien zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe anfertigt. Die Lizenzierung erfolgt nach demTarif VR-Ö. Die Anmeldung erfolgt beim GEMA KundenCenter."

Was haltet Ihr davon? Gibt es Meinungen oder Erfahrungen dazu?

Vielen Dank für eure Antworten.
 

Posted Thu 19 Apr 18 @ 4:23 pm
Wenn du z.B. eine ÖFFENTLICHE Party machst ("Die Ü30 Party von und mit DJ xy...") und die Gäste z.B. per Zeitungsanzeige einlädst dann muss die VERÖFFENTLICHUNG der Musik pauschal lizensiert werden. Das wird nach Größe und Eintritt berechnet. Nicht mehr und nicht weniger! Wenn der Saalinhaber (oder der Wirt) der Veranstalter ist ("Die Ü30 Party im Gasthof abc") dann braucht der DJ keine Lizensierung.
ABER: Wenn du dir z.B. bei iTunes die Titel kaufst brauchst du keine VERVIELFÄLTIGUNGSGEBÜHR zu zahlen, nur wenn du z.B. eine physikalisch CD oder Schallplatte kaufst und diese dann digital auf deine Festplatte bringst, z.B. mit einem CD-Ripper oder einer anderen Digitalisierungsmethode, dann musst du noch eine Gebühr zahlen, i.d.R. 13 Cent pro Titel. Das ist dann die VERVIELFÄLTIGUNGSGEBÜHR (Die GEMA hatte mal vor einiger Zeit allen DJ´s angeboten für 125,- Euro das vorhandene Musikarchiv zu Lizensieren - praktisch als pauschale VERVIELFÄLTIGUNGSGEBÜHR)
 

Posted Thu 19 Apr 18 @ 4:59 pm
infoPRO InfinityMember since 2019
Na das ist doch mal eine aussagekräftige Antwort, danke :)
 

Posted Thu 19 Apr 18 @ 5:05 pm
pilotharald wrote :
ABER: Wenn du dir z.B. bei iTunes die Titel kaufst brauchst du keine VERVIELFÄLTIGUNGSGEBÜHR zu zahlen

Sorry, aber das ist so nicht ganz richtig - genau wie der Rest. Ich hatte seinerzeit eine echt kompetente Gesprächpartnerin bei der GEMA.

Es handelt sich nur dann um keine Kopie, wenn die gekaufte Datei nur auf dem Rechner bleibt und nur von dem Rechner abgespielt wird, auf den sie heruntergeladen wurde. Sobald du sie auf einen anderen Rechner kopierst oder auch verschiebst, handelt es sich bereits um eine Kopie im Sinne der GEMA.

Ausserdem geht es auch um weitere Kopien deiner Musik.(z.B. Backup). Die müssen separat lizensiert werden und die Datensicherung kostet 125 Euro pro Datenträger.

Eine Globallizensierung deines bisherigen Musikarchivs bis zum 01.01.2018 ist noch nach wie vor möglich und kostet mittlerweile 250 Euro.

Es geht hier auch nicht darum, ob du Veranstalter bist oder nicht, sondern einzig und allein um eine öffentliche Wiedergabe von Kopien.

Bei den Beispielen von Harald am Anfang handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung, sondern um eine öffentliche Aufführung - zwei unterschiedliche Dinge!

Eine öffentliche Aufführung ist generell gemapflichtig und hat mit der Kopielizensierung nix zu tun.
Hierbei muss - sofern vom Läppi gespielt wird - vom Veranstalter ein Betrag X für die öffentliche Aufführung von Kopien zusätzlich zur generellen öffentlichen Aufführung vom Veranstalter entrichtet werden, sofern der DJ diese nicht bereits lizensiert hat. Insofern ist die Aussage der GEMA bzgl. der Senkung der Kosten für den Veranstalter richtig. Sieh es einfach als Dienstleistung für einen Veranstalter.
Wenn du die Lizensierung machst, bist du auf jeden Fall save.

BTW war bei mir die Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen unter Dach und Fach. Nimm in der Zwischenzeit einfach eine Kopie deiner Anmeldung bei der GEMA mit. Das dürfte reichen.
 

Posted Fri 20 Apr 18 @ 6:31 am
djragman wrote :
pilotharald wrote :
ABER: Wenn du dir z.B. bei iTunes die Titel kaufst brauchst du keine VERVIELFÄLTIGUNGSGEBÜHR zu zahlen

Sorry, aber das ist so nicht ganz richtig - genau wie der Rest. Ich hatte seinerzeit eine echt kompetente Gesprächpartnerin bei der GEMA.

Ich hatte keine Lust jetzt ins Detail zu gehen, letztlich ist jeder selbst dafür verantwortlich sich um die Bestimmungen zu kümmern um sie dann einhalten zu können. Prinzipiell hast Du natürlich Recht.

Es handelt sich nur dann um keine Kopie, wenn die gekaufte Datei nur auf dem Rechner bleibt und nur von dem Rechner abgespielt wird, auf den sie heruntergeladen wurde. Sobald du sie auf einen anderen Rechner kopierst oder auch verschiebst, handelt es sich bereits um eine Kopie im Sinne der GEMA.

Völlig richtig

Ausserdem geht es auch um weitere Kopien deiner Musik.(z.B. Backup). Die müssen separat lizensiert werden und die Datensicherung kostet 125 Euro pro Datenträger.

Stimmt auch

Eine Globallizensierung deines bisherigen Musikarchivs bis zum 01.01.2018 ist noch nach wie vor möglich und kostet mittlerweile 250 Euro.

Es geht hier auch nicht darum, ob du Veranstalter bist oder nicht, sondern einzig und allein um eine öffentliche Wiedergabe von Kopien.

Bei den Beispielen von Harald am Anfang handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung, sondern um eine öffentliche Aufführung - zwei unterschiedliche Dinge!

Eine öffentliche Aufführung ist generell gemapflichtig und hat mit der Kopielizensierung nix zu tun.
Hierbei muss - sofern vom Läppi gespielt wird - vom Veranstalter ein Betrag X für die öffentliche Aufführung von Kopien zusätzlich zur generellen öffentlichen Aufführung vom Veranstalter entrichtet werden, sofern der DJ diese nicht bereits lizensiert hat. Insofern ist die Aussage der GEMA bzgl. der Senkung der Kosten für den Veranstalter richtig. Sieh es einfach als Dienstleistung für einen Veranstalter.
Wenn du die Lizensierung machst, bist du auf jeden Fall save.

BTW war bei mir die Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen unter Dach und Fach. Nimm in der Zwischenzeit einfach eine Kopie deiner Anmeldung bei der GEMA mit. Das dürfte reichen.


 

Posted Sun 22 Apr 18 @ 9:48 am


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